Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischerprüfung
Unser Vorbereitungslehrgang, ca. 40 Stunden, beinhaltet die gesetzliche Mindestunterrichtszeit von 30 Std., (lt. § 5 Abs. 1 / AVBayFiG) entsprechend der staatlich geforderten fünf Prüfungsfachgebiete: (lt. Art 66, Abs.1 FiG, bay. staatlichen Ausbildungsplan)
Pausen werden nicht mitgerechnet, siehe Ausbildungsplan.
Prüfungsfachgebiete:
- Fischkunde,
- Gewässerkunde,
- Schutz und Pflege d. Fischgewässer, Fischhege,
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische,
- einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechts, des Tierschutz- und Tierseuchenrechts. (Naturschutzrecht)
- Prüfungszulassung nur, sofern der ordnungsgemäße Teilnahmenachweis von mindestens 30 Std., verteilt auf die fünf Prüfungs-Fachgebiete, einschl. Pflichtanwesenheit: Fanggeräte praktisch FGP, Behandlung gefangener Fische BGF, auf dem blauen Ausbildungsnachweis vom Kursleiter des zugelassenen Vorbereitungskurses bestätigt ist!
- Unser Lernprogramm (Skriptum) vermittelt praxisnah das Wissen zu Fachgebieten im / zum Unterrichtsablauf
- Farbdias / Filme / Exponate / Präparate ergänzen, s.u.
- Unsere Schulung: mit gemeinsamen Lernen, die „fischereiliche” Prüfungsgrundlage sich anzueignen - gleich ob mit oder ohne fachlicher Vorkenntnis
- Praktische „Mitarbeit” vertieft Ihren Wissensstand
- Lernziel: mit Fachwissen die Fischerprüfung verstehen - damit leichter bestehen, (60 - 45 Punkte) d. h. Erteilung des staatlichen Fischereischeines!
- Prüfungsfragen: kein einpauken - auswendig lernen, sondern fundierte Erläuterungen möglicher Prüfungs-fragen, entsprechend
„ a - b - c ” Prüfungssystem => eine Frage drei Antworten, nur eine Antwort ist richtig
- Qualifizierung: staatlich anerkannt; über 40 Jahre erfolgreiche Ausbildungstätigkeit mit besten Ergebnissen.
- Das fachlich ausgebildete Schulungsteam bringt die Voraussetzungen, die staatlichen Lehrplanvorgaben gezielt theoretisch und praktisch zu vermitteln.